Open-Source-Software ist das Rückgrat moderner IT-Infrastrukturen. Als eigenständiges Programm durchläuft sie meist die übliche Softwarefreigabe. Als Baustein in Eigenentwicklungen und zugelieferter Software erfasst sie dagegen kaum ein Freigabeprozess. Kostenlos heißt aber nicht bedingungslos: Wer sie weitergibt, muss ihre Lizenzpflichten erfüllen. Verstöße können Abmahnungen, Unterlassungsverfügungen und Schadensersatz nach sich ziehen. Manche Lizenzen sehen zudem nur wie Open Source aus, haben jedoch Lizenzbedingungen, die ihren kommerziellen Einsatz stark einschränken oder ganz ausschließen. Auf solche Lizenzen wechseln mitunter auch etablierte Projekte, wenn sie neue Versionen veröffentlichen.
Hinzu kommt der EU Cyber Resilience Act: Er verpflichtet Hersteller, eine Software-Stückliste (SBOM) zu führen und aktiv ausgenutzte Schwachstellen zu melden. Große Auftraggeber fragen Lizenz- und Komponentennachweise schon im Einkauf ab. Spätestens dann stellen sich im Unternehmen Fragen wie diese:
- Wie erfassen wir Open Source in unserem Lizenzmanagement?
- Worauf müssen wir beim Einsatz von Open Source achten?
- Welche Weitergabe löst Lizenzpflichten aus?
- Wann müssen wir Quellcode offenlegen?
- Gelten für Apps und Webportale dieselben Pflichten wie für ausgelieferte Software?
- Was droht bei einem Lizenzverstoß, und wer haftet?
- Was müssen wir liefern, wenn eine Software-Stückliste (SBOM) verlangt wird?
- Brauchen wir ein Open Source Program Office (OSPO) — und was leistet es?
- Könnten wir kurzfristig belegen, welche Open-Source-Komponenten unter welchen Lizenzen in unseren kritischen Anwendungen stecken?
Wer das steuern will, muss nicht bei null anfangen: Mit ISO/IEC 5230 gibt es einen eigenen Standard für Open-Source-Lizenz-Compliance, so wie ISO/IEC 19770 für das Software Asset Management. Richtig organisiert, schafften Sie Transparenz über die eingesetzten Bausteine, erkennen Lizenzwechsel rechtzeitig und liefern Kunden belastbare Nachweise.
Dieser Kurs ist als Wahlkurs Teil unserer Ausbildung zum Lizenzmanager. Mehr erfahren »