Arbeit mithilfe von KI delegieren

Kurs: AB-6008

  • Dauer:
    • 1 Tag

Termine:

  • Durchführung geplant – noch Plätze verfügbar
  • Durchführung – Wahrscheinlichkeit hoch – noch Plätze verfügbar
  • Es sind keine Plätze mehr verfügbar. Bei vielen Kursen besteht eventuell dennoch die Möglichkeit online, über ein virtuelles Klassenzimmer, teilzunehmen.
  • Seminarzeiten: In der Regel finden unsere Seminare an Tag 1 von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr und an den folgenden Tagen von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt. Abweichungen sind möglich. Die konkreten Seminarzeiten entnehmen Sie bitte der verbindlichen Auftragsbestätigung.
07.12.2026 Virtual Classroom
  • 1090 EUR / Person
Deutsch
01.02.2027 Virtual Classroom
  • 1090 EUR / Person
Deutsch
15.03.2027 Virtual Classroom
  • 1090 EUR / Person
Deutsch
03.05.2027 Virtual Classroom
  • 1090 EUR / Person
Deutsch
07.06.2027 Virtual Classroom
  • 1090 EUR / Person
Deutsch
09.07.2027 Virtual Classroom
  • 1090 EUR / Person
Deutsch
10.09.2027 Virtual Classroom
  • 1090 EUR / Person
Deutsch
05.11.2027 Virtual Classroom
  • 1090 EUR / Person
Deutsch

In diesem Kurs lernen Sie, wie Sie Copilot Cowork und Scout nutzen können, um über einmalige Eingabeaufforderungen hinauszugehen und umfangreichere Arbeitsaufgaben zu delegieren. Der Kurs behandelt die Grundlagen von Cowork und Scout, die Formulierung von Zielen, die Zeitersparnis bei gängigen wöchentlichen Arbeitsabläufen, rollenbasierte Anwendungsfälle sowie den Aufbau wiederholbarer Arbeitsabläufe mithilfe von geplanten Eingabeaufforderungen und benutzerdefinierten Skills.

Dieser Kurs richtet sich an Geschäftsanwender, die mithilfe von KI Zeit sparen, ihre Arbeit organisieren und alltägliche Aufgaben effektiver delegieren möchten. Die Teilnehmer sollten mit der Nutzung von Microsoft 365-Anwendungen vertraut sein und Interesse daran haben, KI in alltägliche Arbeitsabläufe wie Planung, Recherche, Besprechungen, E-Mail-Verwaltung, Nachverfolgung und wiederkehrende Teamprozesse einzubinden.

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*Die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienenden Leistungen der SoftwareOne Deutschland GmbH sind überwiegend umsatzsteuerfrei gem. § 4 Nr. 21 a) bb) UStG. Sprechen Sie uns an – wir informieren Sie gern!